Zitat:
Zitat von Tayler
Danke für den Link 
Wie ist das mit Nebelscheinwerfern Lg
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Steht doch im Link...
"Nebelscheinwerfer
(StVZO § 52, 93/92/EWG)
Nach StVZO und EG-Richtlinie zulässig.
Anzahl:
StVZO: einer
EG-Rili: einer oder zwei
Anbauposition:
StVZO: max. 250 mm von der Fahrzeugmitte entfernt
EG-Rili: Fahrzeugmitte, bei zwei Nebelscheinwerfern symmetrisch zur Fahrzeugmitte
Höhe:
StVZO / EG-Rili: nicht höher als der Abblendscheinwerfer
Elektrische Schaltung:
Mit Fernlicht, Abblendlicht, Begrenzungsleuchte (Standlicht), d.h. es ist kein Relais notwendig.
Einschaltkontrolle:
Nach StVZO und EG-Richtlinie zulässig."