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Alt 14.01.2012, 21:09:32   #8
jensm
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Beiträge: 42
Standard Ende einer Probefahrt

ALSO
DIE MASCHINE STEHT NOCH AUF DEM HOF, WEIL WIR UNS UEBER DEN KAUF LEIDER NICHT EINIGEN KONNTEN. DER FAHRER HAT EINIGES ABBEKOMMEN.
OHNE BESAGTE MUELLTONNEN WÄRE WOHL DER NOTARZT INS SPIEL GEKOMMEN. EIN VERKAUF DER KAPUTTEN KISTE IST ABER NICHT VORGESEHEN.
generell habe ich das thema zum diskutieren eröffnet und nicht um über die dt rechtsschreibung zu fachsimpeln
ich finde das kleinschreiben einfach genial und wer anderer meinung ist:
ist mir eigentlich total egal
allseits GUTE FAHRT
gruss jensm
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