Guckt mal in die Bedingungen eurer Privathaftpflicht Policen.
Da wird eine sogenannte Benzinklausel enthalten sein. Diese besagt, dass Schäden durch den Gebrauch von zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen ausgeschlossen sind. Damit sind auch Schäden an dem Fahrzeug selbst gemeint. Außerdem ist Miete, Leihe, Pacht in der Regel ausgeschlossen. So viel zur Deckung. Die Haftungsfrage wurde in dem Link ja schon geklärt.
Mein Fazit: Der Probefahrende ist haftbar zu machen, aber hat keine Deckung aus seiner Privathaftpflichtpolice.
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