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Alt 29.01.2012, 22:25:38   #22
foerschy
Stammtisch Franken
 
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Zitat:
Zitat von Ghostrider Beitrag anzeigen
Nebellicht ist Nebellicht (vom Nebelscheinwerfer).

Mehr sag ich dazu nicht.
Und wenn mich die Polizei anpisst, dann verweis ich auch meine besch*ssene Fahrschule...
Aber ich hab ja keine NSW am Möpp.
Also kann's mir erstmal egal sein...

Ich sag sowas ungern... aber es gibt den Satz "einfach mal die Fr***e halten"

Ich Zitiere kurz das deutsche Recht. Im genauen den §17 III der StVO:

"Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein."

Nebel, Schneefall oder Regen... ich lese hier NICHTS von tiefstehender Sonne.... Und mit deinen "Argumenten" wirste auch nicht weit kommen auch nicht vor Gericht.
Und ob das deine Fahrschule gesagt hast ist der Polizei egal, weil DU musst als Autofahrer etc wissen was du darfst und was nicht und außerdem "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"

Warum VW und Mercedes das dürfen haben hab ich sowie suzi-rider-le beschrieben. Steht hier also auch schon zwei mal.
Hierzu verweiße ich einfach mal auf den §20 StVZO.


Klingt etwas böse soll es aber nicht. Mich stört es nur wenn hier jemand fragt wie er etwas LEGAL machen soll und darf und dann Antworten kommen bei denen es schon beim Grundsatz von der Benutzung der Beleuchtung mangelt....

Geändert von foerschy (29.01.2012 um 22:37:48 Uhr)
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