Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 19.03.2012, 20:58:29   #10
Grollicus
Benutzer
 
Registriert seit: 10.03.2009
Ort: Paderborn
Beiträge: 96
Baujahr: 1996
Kilometer: 30000
Standard

Grundsätzlich kann für Verstöße nur der Täter haftbar gemacht werden.
Das bedeutet im Regelfall, dass tatsächlich nur der Fahrer bestraft werden kann, beispielsweise bei Geschwindigkeitsverstößen. Wenn der nicht rechtzeitig identifiziert wird, tsja, dann ists schade für die Verfolgungsbehörde.
Als Halter ist man jedoch Zeuge und muss den Fahrer benennen, sofern man kein Zeugnisverweigerungsrecht hat (gib das an, und es ist jedem klar dass es sich um einen nahen Verwandten handelt. Die Polizei wird die dann potentiell abklappern, um den richtigen Fahrer zu identifizieren). Natürlich kann keiner etwas gegen ein schlechtes Gedächtnis tun, wenn sich der Halter also nicht mehr erinnert, ist das ärgerlich für die Behörde aber auch ok.

Der Halter kann somit erstmal nur in Haftung genommen werden wenn er auch etwas falsch gemacht hat. Beispielsweise wäre das wenn er jemanden mit dem Fahrzeug fahren lässt der den entsprechenden Führerschein nicht hat oder technische Sachen wie abgefahrene Reifen. (Beachte den Unterschied zwischen Nr. 212 und 213)

Dann gibt es noch eine Besonderheit bei Parkverstößen, dort gibt es eine Kostentragungspflicht für den Halter - bedeutet wenn der Fahrer nicht festgestellt wurden konnte bekommt der Halter nen Kostenbescheid über ~18,5€. Spitzfindig betrachtet ist das jedoch kein Bußgeld sondern soll halt nur die Motivation zum Herausrücken des Fahrers erhöhen.

Außer diesen beiden Sonderfällen ist der Halter erstmal fein raus.
Wenn jedoch der Fahrer nicht ermittelt werden konnte, kann die Behörde dem Halter die Führung eines Fahrtenbuches auferlegen. (§31a StVZO)
Ob das wirklich passiert hängt wohl sowohl von der Schwere des Verstoßes ab, von einer etwaigen Häufung von Verstößen und von der bearbeitenden Behörde. Soweit ich das gelesen habe gibt es üblicherweise 6 Monate.
Die Anordnung des Fahrtenbuches kostet eine Gebühr von 25-95€ (beachte auch hier die Spitzfindigkeit, das ist kein Bußgeld sondern eine Gebühr).
Weil der Fahrer nicht festgestellt wurde gibts natürlich auch keine Punkte.
Grollicus ist offline   Mit Zitat antworten