Lest die Führerscheinquellen! -.-
(Quelle diesmal:
Motorrad_Wiki)
Code:
Klasse A2
[...]
Bei ihrer Einführung wird sie die Klasse "A beschränkt" ablösen.
Nach zwei Jahren Besitz wird sie automatisch in Klasse A umgewandelt.
[...]
Das bedeuted eindeutig, dass ein Eigentümer des A(beschränkt) mit Einführung des A2 auf A2 hochgestuft wird. UND es bedeuted auch, dass ein Eigentümer des damaligen A(beschränkt), der auf A2 hochgestuft wurde, nach 2-jährigem Besitz automatisch (ohne weitere Prüfung) auf A hochgestuft wird.!!
...Liest keiner die quelle, oder versteht keiner meinen Gedankengang?
@kayxx:
Grundsätzlich richtig, jedoch darfst du vor dem 19.01 die gs500f nur gedrosselt fahren und erhälst erst mit offizieller Einführung der A2 das Recht, die gs500f offen zu fahren!!
Hab hier noch ne eindeutigere Quelle gefunden: (Quelle:
ADAC)
Code:
Einführung der Klasse A2
Die leistungsbeschränkte Motorradklasse wird künftig definiert mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.
Inhaber der bisherigen Klasse A (beschränkt) dürfen ab 19.01.2013 Krafträder der neuen Klasse A2 und - nach Ablauf von zwei Jahren - Krafträder der unbeschränkten Klasse A fahren.