Doch, doch! Hier gehts ganz explizit um Facebook, bzw. allgemein um digitale soziale Netzwerke. Die juristische Diskussion, die jetzt hier im Gange ist, geht um die Frage wie öffentlich ein solches Netzwerk ist und was Mittäterschaft/Mitwisserschaft in sozialen Netzwerken bedeutet.....
Werden FB&Co als öffentlich eingestuft, gelten nämlich ganz andere Gesetze als im privaten Bereich (und damit kriegt der Selbstexibitionismus auf diesen Netzwerken noch eine ganz andere Dimension....).
Man braucht übrigends nicht händeringend um einen Kündigungsgrund zu suchen - wenn ich jemanden kündigen möchte kann ich das ohne Grund tun, solange ich alle gesetzlichen Auflagen (Abfertigung, Kündigungszeit, Urlaubsansprüche) erfülle. Nur für eine fristlose Kündigung benötigt es einen trifftgen Grund - und die Erfahrung zeigt das 80% dieser Kündigungen vor dem Arbeitsgericht landen.
Übrigends wurde die Fristlose dieser Dame, jetzt durch das Medieninteresse, in eine normale Kündigung umgewandelt (was nichts daran ändert das sie den Job los ist...). Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht wird aber trotzdem auspräjudiziert. Bin gespannt was da rauskommt.
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