Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 14.04.2012, 20:32:55   #12
Goose
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Goose
 
Registriert seit: 06.12.2010
Ort: 83527 Haag
Alter: 27
Beiträge: 4.738
Baujahr: 1989
Standard

Ok, die Brücke ist original Suzuki. Dafür gibt es also weder ein Gutachten, noch eine ABE.

@ Steve: ich habe dir nur geschildert wie das in Deutschland rechtens ist mit dem TÜV, wie die Prüfer das im Einzelnen aber behandeln sind zwei paar Schuhe. Dir verkauft auch keiner ein Kölsch als Pils nur weil es so aussieht oder?

Die ABE für nen Lenker der GM51 B würde ich gerne sehen, weil das ist unlogisch. Aus dem Typenschlüssel GS 51 B leitet sich das B als abgeänderte Version mit anderem Lenkerstummeln! und anderer Leistung, statt des SB Lenkers der GM51A ab.

Das ist die Bezeichnung (GM51B) der Versionen für den Europäischen Markt gewesen.

Wenn du ne ABE haben solltest, müsste die für die GM51A sein, die wurde ab Werk mit dieser Brücke und einem Rohrlenker ausgeliefert. Allerdings kamen die nur als Reimporte nach Deutschland.

Zur Lösung des Problemes würde ich mir nen Ausdruck bei Alpha Sports mit dem Bild und den Teilenummern ziehen, und die mit zum TÜV nehmen, damit du nachweisen kannst das es sich um ein originales Teil handelt.
__________________
Das GS Wikipedia mit vielen Anleitungen und Bildern. -> www.gs-500.info

Hebamme und Entwicklungshelfer geiler Moppeds
Goose ist offline   Mit Zitat antworten