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Alt 06.05.2012, 08:03:04   #3
berndy
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mot-teile-borken hat zwar Recht, allerdings gibts eine Richtlinie zur Bewertung von Reifenschäden an Luftreifen. Da steht drin, welche Schäden zu bemängeln sind. Soweit ich mich erinnern kann, werden erst Risse ab einer Tiefe von 2 mm oder länger als soundsoviel mm beanstandet.

Ich finde jetzt nur nicht den Text dazu.

Auf der anderen Seite brauchst du eh neue Reifen...

An der Sicherheit sollte man überhaupt nicht sparen.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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