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Alt 07.05.2012, 22:01:30   #16
Grollicus
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Zitat von majestic_morpheus Beitrag anzeigen
Ach, mit zarten 17 darf man das wohl noch? Du wolltest mit 17 sicher auch nicht mehr als Kind bezeichnet werden.
Das Jugendstrafrecht geht nicht grundlos bis 21. Da ist er noch locker drin.
Die Aktion ist nen typischer Dummer-Jungen-Streich und kein Grund sich hier sonstwie aufzublasen. Natürlich hat er Dummfug gemacht, aber primär hatte er einfach das Pech zu weit aus der Masse herauszustechen. Es ist nicht so als hätte er grob fahrlässig Menschenleben gefährdet, er ist nunmal nur zu schnell gefahren.
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