Zitat:
Zitat von Grollicus
Der Typ ist 17 (aka Kind), hat grad sein cooles neues Mopped und ist quasi unverwundbar weil die Blitzer ja nur von vorne blitzen..
Also ich finde nicht dass das unbedingt für lebenslange Eignungszweifel spricht 
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Mit 14 ist man bei uns kein Kind mehr, sondern Jugendlicher und schuldfähig, siehe § 19 StGB.
Na vll. hättest du eine andere Meinung, wenn ein solcher gedankenloser 17-jähriger dein Kind anfährt, nur weil er mal im jugendlichen Leichtsinn etwas schneller unterwegs war. Kannst dich ja mal mit betroffenen Eltern unterhalten.
Wer sich im öffentlichen Straßenverkehr bewegt, muss Verantwortung für sein Handeln übernehmen, egal wie alt er ist.
Wer sich 26 mal bewusst und vorsätzlich über die Bestimmungen der StVO hinwegsetzt, muss sich zu recht die Frage gefallen lassen, ob er die nötige Selbstdisziplin und das nötige Verständnis für das Führen eines Kraftfahrzeugs besitzt. Das ist ja nicht mal so, aus Versehen passiert, wie es den meisten passiert, die mal mit 10 km/h zu schnell gemessen werden.
Meiner Meinung nach kommt der eh viel zu gut bei weg, gerade wegen unserer jungendorientierten Gerichtsbarkeit.
Die Strafe muss so ausfallen, dass sie einen nachdrücklichen Lerneffekt auslöst.
Leider sind unsere Strafen im Verkehrsbereich und die Bußgelder mittlerweile so gering geworden, dass es viele nicht mehr interessiert.
Ein Blick in das benachbarte Ausland macht das etwas deutlicher.
http://www.schwiiz.eu/verkehr-bussge...windigkeit.php
http://www.bussgeldkataloge.de/index2.html