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Alt 09.05.2012, 16:47:32   #5
berndy
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Aha, in Deutschland gibt es eindeutige Vorschriften über das, was an Fahrzeuge angebaut werden muss und darf.

Alle Beleuchtungen (mit Außnahme von wenigen im Innenraum, Kartenleselampe, Kofferraumbeleuchtung) müssen bauartgeprüft sein. Diese Teile tragen dann eine Prüfnummer oder ein Prüfzeichen und dürfen dann auch nur für diesen Zweck am Fahrzeug eingesetzt werden. Eine Innenleuchte ist eben keine Kennzeichenleuchte oder ein Suchscheinwerfer kein Fernlicht, wenn du verstehst, was ich meine.

http://bmw.jh-service.net/images/umb...rschriften.pdf

Rein für Show-Zwecke könntest du die Leuchten anbauen, sofern sie den Erfordernissen der StVZO bzw. FZV und der entsprechenden Richtlinien über Bruchfestigkeit und Bruchverhalten entsprechen (wieder Prüfzeichen). Allerdings dürftest du die nur im Stand betreiben.

Also, da diese Leuchten ohne Sinn sind, würde ich sie einfach weglassen.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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