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Alt 09.05.2012, 21:41:39   #23
Grollicus
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Der Typ ist 17, kriegt ~5000 € Bußgelder aufgehalst und muss ne MPU machen bevor er ne B-Prüfung machen kann. Von der Peinlichkeit der Veröffentlichung in der Presse (das spricht sich rum) und dem Gerichtsbesuch ganz zu schweigen.
Ja, die MPU ist keine Strafe, sie kommt trotzdem. Und du glaubst, das hat keinen Lerneffekt, nem Psychater im persönlchen Gespräch von ernsthafter Auseinandersetzung mit dem Thema und von sinnvoller Selbstreflektion der eigenen Fehler zu überzeugen?
Da frag aber mal ehemalige Alkis in deinem Freundeskreis wie das so war.


Zitat:
Na vll. hättest du eine andere Meinung, wenn ein solcher gedankenloser 17-jähriger dein Kind anfährt, nur weil er mal im jugendlichen Leichtsinn etwas schneller unterwegs war. Kannst dich ja mal mit betroffenen Eltern unterhalten.
Aber sonst gehts dir noch gut? Am besten wünscht du meinem Kind das auch noch oder wie? So ein Argument geht ja wohl gar nicht. Der Typ ist zu schnell gefahren - ja. Was ist passiert? Er ist erwischt worden. Was ist nicht passiert? Er hat jemanden totgefahren. Oder auch nur verletzt. Oder irgendwas. In dem Fall wäre das ganze eine ganz andere Situation die hier völlig hypothetisch ist und überhaupt nichts zur Debatte beiträgt. In dem Fall wären gleich Schlagworte ala fahrlässige Tötung, Straßenverkehrsgefährdung usw. im Spiel und da würde entsprechend auch einiges mehr bei herumkommen als das, was unser Blitzerheld hier am Hals hat.

Auch den entsprechenden Spin den du daraus folgerst kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Nennst du 5000 € für nen 17jährigen zu wenig? Das ist selbst für 400€-Jobber noch nen Jahresgehalt! Als Schüler.. na dann gute Nacht.

lg,
Grolli


ps: wie ihr euch hier an meinem Begriff "Kind" aufhaltet. Ja, das war falsch, ich hätte gleich "Jugendlicher" schreiben sollen damit das nicht mit juristischen Spitzfindigkeiten angreifbar ist. Der Begriff "Kind" verdeutlicht jedoch viel mehr was ich in dem Post sagen wollte. Dass es eben ne typische Jugendstraftat war. Der wird auch in 10 Jahren sagen "schau mal, ich war damals sooo dumm". Die Aktion trägt typische Merkmale von Kinderdenken: die Folgen ausser Acht lassen und einfach machen.
@mm: Und genau deshalb würde er - ganz unabhängig davon dass das Erwachsenenstrafrecht auch mit 18 angewendet werden kann - auch dann noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden.
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