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Alt 11.05.2012, 01:10:14   #6
schrump1
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Derlei Spielerei wird hierzulande allenfalls als Cockpitbeleuchtung geduldet.
Um einmal Wikipedia zu zitieren:
Prinzipiell gilt, dass nach vorne nur weißes und gelbes Licht strahlen darf, nach hinten nur rotes, weißes (Rückfahrscheinwerfer) und gelbes zur Seite.
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeugbeleuchtung

Alles, was deine Fahrzeugbeleuchtung ausserhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Maßes modifiziert,egal, ob abschaltbar oder nicht, führt i.d.R. zu jede Menge Stress mit den Grünen Helfern.

Des Weiteren ist es Fraglich, ob der gewünschte Effekt eintitt?!
(1500u/min Leerlaufdrehzahl entsprechen ~12 Zündungen/Sekunde/Zylinder; ab ca. 3000 u/min dürfte das nur noch als durchgehendes Leuchten wahrnehmbar sein.

Zu guter Letzt solltest du es in Betracht ziehen, deine Lichtmaschine durch simples "Abreifen der Zündspannung" zu beeinträchtigen oder gar zu beschädigen.
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