Zitat:
Zitat von Scirocco
Außerdem gibts für beides 3 Punkte, kriege ich dann 6 Punkte? 
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Die Ordnungswidrigkeiten wurden tateinheitlich (§ 19 OWiG) bewertet.
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Daraus würde ich spontan schließen, dass Du nur die Punkte für das schlimmere Vergehen bekommst, also nur 3 Punkte. Beides zusammen käre ja "Tatmehrheit". *glaub*