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Alt 10.06.2012, 13:38:05   #10
Knotenfrosch
Stammtisch Karlsruhe
 
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Zitat:
Zitat von Scirocco Beitrag anzeigen
Außerdem gibts für beides 3 Punkte, kriege ich dann 6 Punkte?
Zitat:
Die Ordnungswidrigkeiten wurden tateinheitlich (§ 19 OWiG) bewertet.
Daraus würde ich spontan schließen, dass Du nur die Punkte für das schlimmere Vergehen bekommst, also nur 3 Punkte. Beides zusammen käre ja "Tatmehrheit". *glaub*
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