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Alt 12.06.2012, 08:48:57   #38
GS_Lessor
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Man muss doch auch berücksichtigen, dass für den Unfall ein Rettungswagen alarmiert wurde, der dann sicherlich auch zeitweise den Verkehr zumindest behindert hat. Der Abtransport des Motorrades musste gewährleistet werden.

Das sind alles Kosten, auch wenn sie die Versicherung trägt.

Die Frage nach dem Ermessen stellt sich gar nicht!
Ermessen definiert sich nämlich wie folgt - eine Maßnahme muss geeignet, erforderlich und angemessen sein!

Geeignetheit
Eine Maßnahme ist geeignet, wenn sie zum Erfolg führt!
Die Maßnahme kann ein Bußgeldbescheid sein. Ob die Strafzahlung in Höhe von zB 50€ dazu führt, dass Scirocco nicht mehr in den Graben fährt ist die andere Frage! Es wird aber im Verwaltungsrecht davon ausgegangen.

Erforderlichkeit
Eine Maßnahme ist erforderlich, wenn kein milderes Mittel besteht um das Ziel zu erreichen. Da kommt es auf den Polizist an. Es ist seine Entscheidung bzw. auch seines Kollegen/seiner Kollegin, die vor Ort sind.

Ich bin selbst auch mal von der Straße abgekommen mit dem Motorrad und es lag an dem Polizisten. Er hat den Höchstsatz einer Verwarnung haben wollen = 35€! Gezahlt und vergessen. Da mir die erhöhte Geschwindigkeit nicht nachgewiesen werden konnte, kam es auch nicht zur Anzeige.

Die Angemessenheit müsste hier schon gar nicht mehr geprüft werden!

Die abgefahrenen Reifen stellen allerdings eine Ordnungswidrigkeit dar, da das Fahrzeug im straßenverkehrstauglichen Zustand sein muss. Da dies nicht gegeben war hat der Polizist KEIN Ermessen, also keinen Handlungsspielraum mehr und ist verpflichtet zur Anzeige bzw. Aufnahme der OWi.


Muss Berndy da Recht geben, dass Maßnahmen nur noch Wirkung zeigen, wenn es Geld kostet. Man sollte mal einen Polizisten nach seinem Ermessen fragen - in 80% der Fälle wird es Geld kosten.
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