@Kölner Ich brauch meinem Teilkaskoversicherer gar nichts zu beweisen, der zahlt eh nix weil ich bei meiner GS gar keine Teilkasko habe. Außerdem wäre das eine Beweislastumkehr. Der Versicherer muss dir das Gegenteil beweisen nicht umgekehrt. Allerdings fällt es dem Versicherer sehr schwer, wenn man ein totes Tier vorlegen kann, über das man gefahren ist. Dagen fällt es dem Versicherer sehr leicht nachzuweisen, dass man einfach nur zu schnell war, wenn das Fahrzeug mehrere hundert Meter im Acker liegt und total zerstört ist.
Es geht zwar bei der verlinkten Gerichtsentscheidung um die Kaskoversicherung. Die Entscheidung war aber für dieses Thema nur interessant weil das OLG Hamm einem Motorradfahrer zugesteht, dass man nicht ständig mit Tieren auf der Fahbahn rechnen muss und in einer Kurve auch stürzen kann, wenn man ein Tier anfährt oder diesem ausweicht.
Somit kann man gegenüber der Bußgeldstelle auch damit argumentieren, dass man eben nicht zum Sturz gekommen ist weil man zu schnell war sondern einem Tier ausweichen wollte und das der Grund für den Unfall war.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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