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Alt 12.06.2012, 10:00:37   #48
Kölner
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[QUOTE=berndy;472622]Außerdem wäre das eine Beweislastumkehr. Der Versicherer muss dir das Gegenteil beweisen nicht umgekehrt.QUOTE]

Stimmt nicht! Du musst den Versicherungsfall beweisen. Also ein totes Tier unter die Nase halten, oder anders glaubhaft machen, dass da ein Tier war.

Natürlich gilt das nur, wenn eine Teilkaskoversicherung besteht. Das habe ich nicht geschrieben, weil es wohl selbstverständlich ist, dass ich nur Versicherungsschutz genieße, wenn ich die 3,50 in die TK investiert habe.
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