Zitat:
Zitat von Scirocco
Der Lerneffekt stellt sich bei mir nicht durch die Geldstrafe ein, sondern in allererste Linie durch mein Schlüsselbein und die Wochen in denen ich jetzt dadurch eben relativ eingeschränkt bin, weil ich den rechten arm nicht belasten darf.
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Genau aus diesem Grund wird in solchen Fällen oft auch kein Bußgeld verhängt. Das ist der Ermessensspielraum.
Leider hat man aber darauf keinen Rechtsanspruch.
Man könnte in einem persönlichen Gespräch mit der Bußgeldstelle seine Situation deutlich machen. Vll. führt das ja zu einem Entgegenkommen. Z.B. in "Sie kamen von der Fahrbahn ab und verursachten Sachschaden." Das ginge bei Tateinheit gegenüber den abgefahrenen Reifen unter. Dann wären statt 145 nur 50 € fällig. Mehr als nein können die auch nicht sagen.