Zitat:
Zitat von GS_Lessor
@ berndy:
Du hast im Prinzip nur das wiederholt was ich geschrieben habe!
Außer dass deiner Ansicht nach eine Ermessensprüfung nötig ist.
So genau kenne ich die Rechtsvorschrift - was das Fahren mit abgefahrenen Reifen angeht - nicht!
Ermessen kann ich dir auch runterbeten da ich das gelernt habe - Verwaltungsrecht. Dein Beispiel ist auch schön und verständlich, ich bin allerdings davon ausgegangen, dass hier eine Ermessensreduzierung gegen Null vorliegt, da das Motorrad ja nicht in ordnungsgemäßen Zustand war und ich angenommen habe, dass dies auf jeden Fall geahndet werden muss!
Wenn dem nicht der Fall ist hat der Beamte natürlich sein Auswahlermessen.
Da habe ich allerdings eine Frage an dich:
Ihr seid ja meist zu Zweit unterwegs. Wenn der eine Polizist auf eine Strafe verzichtet - also sein Ermessen dorthingehend ausübt, dass er nicht tätig wird, kann dann der Kollege das noch ändern bzw. sagen: Nein ich sehe das anders?
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Ähm, nein.
Du hast geschrieben, Ermessen wäre gleich Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit (Verhältnismäßigkeit).
Ich habe das etwas präzisiert und versucht zu erklären, was hinter den einzelnen Begriffen steckt.
Wo es einen Ermessensspielraum gibt (vgl. § 47 Abs. 1 Owig), ist immer
pflichtgemäß zu prüfen, ob oder ob nicht und wie. Die Prüfung kann dabei natürlich sehr kurz ausfallen, wie z.B. "in solchen Fällen immer, basta" oder "immer nach BKat" oder "nach Dienstanweisung" dann wurde die Ermessensprüfung von oben bereits durchgeführt. Aber es gibt die Möglichkeit von der Norm abzuweichen. Da jeder einzelne Sachverhalt neu zu bewerten ist, muss man auch jedesmal, wenn auch nur sehr kurz, darüber nachdenken.
Zu deiner speziellen Frage: Ein Streifenteam sollte sich immer einig sein. Normalerweise berät man sich kurz. Bei einem eingespielten Team kann das so ausfallen, dass es niemand mitbekommt.
Es kommt vor, dass man sich in der Höhe des Bußgeldes oder im Tatbestand vertut, das ist nicht dramatisch, das regelt eh die Bußgeldstelle. Bei Verwarnungsgeldern ist das auch nicht schlimm. Bezahlt ist bezahlt, Verfahren abgeschlossen.
Bei groben Fehlern kann der Kollege, der es dann hoffentlich besser weiß, natürlich eingreifen. Das sieht aber nicht gut aus und sollte daher die Ausnahme sein.
Ich greife nur ein, wenn statt eines Bußgeldes (über 35 €) ein Verwarnungsgeld (bis max. 35 €) oder umgekehrt angeboten wird, weil das mit Punkten verbunden ist oder etwas fälschlicherweise als Owi statt als Straftat oder umgekehrt angesehen wird, weil man sich da selbst strafbar machen kann. So etwas kommt aber nur sehr selten vor. Ansonsten kann man später mal kurz über den Fehler reden. Der Bkat ist so umfangreich, das kann man nicht alles wissen.