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Alt 15.06.2012, 11:26:03   #3
verbali
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Zitat von suzi-rider-le Beitrag anzeigen
..Bei mir steht auf'n schein reifen nur von einem hersteller...
Und ich habe das bei mir austragen lassen. Da wo das drin steht darf man natürlich nicht mischen.
Und selbst wenn das ausgetragen ist, dann darf man zwar Hersteller und Typ mischen, allerdings nicht die Bauart. So muss IMMER wenn auf der einen Achse ein Radialreifen drauf ist auf der andern Achse auch ein Radialer sein. Das gleiche gilt für Diagonalreifen.
Radial und Diagonalreifen darf man selbst bei ausgetragener Reifenbindung nicht mischen.

Das es nicht Sinnvoll ist Reifen zu mischen ist selbstredend.

Und ein Gutachten zu Mischbereifung wird es nicht geben!
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Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB
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