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Alt 24.01.2003, 17:06:39   #41
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Hi @ all

Hab vorhin ma auf den von Euch aufgezeigten Link geklickt mit den TÜV Regeln - betreffs Auspuff.
Da steht ganz unten
"Die Eintragung von Austauschschalldämpfern ohne EG-Kennzeichnung ist nur an Krafträdern möglich, die vor dem 01.04.94 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Hab ich das jetzt so zu verstehen, dass ich mir durchaus auch eine Tüte ohne EG Zulassung (die natürlich den Lärmpegel nicht übersteigt) ohne weiteres eintragen lassen kann, weil mein Hobel ja Bj. 91 ist?

*vollkommenmeschuggeausderwäschegugg*

MfG Marco

PS: Irgendwie hauts mich beim posten immer aus dem LOG IN
Der letzte Beitrag war demzufolge von mir
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