Sind ja tolle Polizisten wenn die son Quatsch verbreiten.
Es braucht keinen zweiten Beamten (da gibts evtl. gewisse interne Richtlinien aber auch unterschiedlich nach Bundesland).
Auch wenn keiner da ist müss dir der Verkehrsüberwacher nichts zeigen. Der einzige vor dem er sich äußern muss ist der Richter und da steht dann dein Wort gegen einen Berufszeugen. Genau so wenig ist es notwendig Photos zu haben wo die Geschwindigkeit mit drauf steht oder ähnlicher Quatsch.
Wenn Verkehrssünder direkt angehalten werden werden häufig auch Bilder gezeigt, aber das ist keine Pflicht sondern guter Wille. Das Gerücht hält sich hartnäckig und ich kann mir vorstellen dass so manch einer auf die Diskussion keine Lust mehr hat. Ich vermute ein konstruktives Gesprächsklima tut den Polizisten (angenehmere Arbeitszeit) und dem potentiellen Sünder (Lerneffekt) gleichermaßen gut.
Es ist weiterhin eben nicht so, dass ein Polizist irgendwas behaupten kann. (§ 344, Verfolgung Unschuldiger)
Was für ein Idiot müsste er sein um seinen Job für ein lächerliches 30€-Ticket zu riskieren?
Handy benutzen an der Ampel ist ohne weiteres nicht erlaubt (bspw OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. Mai 2003 - 2 Ss 216/01)
Mit abgestelltem Motor an der roten Ampel ist
ok. Aber vorsicht wenns grün wird: Die Verkehrsbehinderung wartet nur darauf verfolgt zu werden, wenn man zu lange rumsteht.
An sonsten: Handy
benutzen während der Fahrt ist verboten. Aus der Tasche in die Seitenablage legen? Kein Problem. Damit eine Fliege verscheuchen? +1