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Alt 29.08.2012, 14:12:28   #10
Goose
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Wenn wir von der Brücke reden wo ich oben das Bild gepostet hab, dann hast du das originale Gutachten zu dieser Brücke von mir bekommen....

Nur weil da 1992 Musterbericht drauf stand, und es heute Gutachten heist, ist das eine bis heute gültige Arbeitsgrundlage zur Abnahme nach dem §19 bzw § 21.

Das dein Prüfer das nicht weiß wundert mich. Bist du beim TÜV oder bei der Dekra?

ABM hat Spiegler vor Jahren mal aufgekauft, deswegen ist es schon sehr verwunderlich das er das Gutachten der Österreicher bei der die Kennzeichnung der Gabelbrücke mit dem Gutachten nicht übereinstimmt akzeptiert, aber das originale Gutachten/Musterbericht wo selbst die Kennzeichnung und die Zeichnung übereinstimmen nicht akzeptieren will.

Aber macht ihr mal, er scheint ja zu wissen was er da tut..... Pass nur auf das du nachher nicht auf die Nase fällst...
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