Ja, die müssten so etwas wissen.
http://www.hochsauerlandkreis.de/bue...zinfo_.999.pdf
http://www.hochsauerlandkreis.de/bue...uell_.999..pdf
http://motorrad-recht.de/Content-pa-showpage-pid-8.html
http://www.motor-talk.de/forum/die-n...-t3102892.html
Alte Fahrerlaubnisse bleiben alte mit allen Vor- und Nachteilen.
Mit der Klasse A beschränkt, kann man nach 2 Jahren
ohne Prüfung offen fahren. Mit der Klasse A2 muss man eine
praktische Prüfung ablegen und bekommt einen neuen Führerschein (kostet natürlich Geld). Die nach dem 18.01.2013 ausgestellten Führerscheine müssen nach 15 Jahren umgetauscht werden (kostet auch Geld). Alle vorher erteilten erst bis 19.01.2033 (darf meinen alten grauen Lappen also noch 21 Jahre nutzen, wer den Führerschein nach dem 18.01.2013 macht, muss den bis 2033 bereits mindestens 1 mal tauschen).
Ich konnte leider nirgends explicit herauslesen, dass die alten Führerscheinklasse A beschränkt automatisch ab dem 19.01.2013 zum Fahren bis 35 kW berechtigt. Normalerweise werden begünstigende Änderungen übernommen (Besitzstandswahrung, siehe Klasse 3 (alt) in Klasse B (neu)), benachteiligende ausgeschlossen, daher ist es anzunehmen. Aber sicher ist man da nie.
Bei der Umstellung der Fahrerlaubnisse mit den rosa Papierführerscheinen auf die Kartenführerscheine gabs da auch Konfusion bei der Erteilung der Klasse A unbeschränkt. Beim rosa Führerschein musste man das eintragen lassen bzw. einen neuen Führerschein ausstellen lassen, ansonsten war die Klasse A nicht erteilt. Bei der Karte gings automatisch.
Also so 100%ig sicher bin ich mir da noch nicht.
Interessant ist da noch:
Besitzer der Klasse B, die bis zum 31.03.1980 ausgestellt worden ist, können die Klasse A1 durch
Ablegen einer praktischen Prüfung erhalten, einer Theorieprüfung bedarf es ebenfalls nicht.
Bisher durfte man mit der alten Fahrerlaubnis, die vor dem 31.03.1980 erteilt war, einfach so eine 125er bis 11 kW fahren (die Klasse 3 beinhaltete auch die Klassen 4 und 5). Glück, wer sich den alten Führerschein bereits in eine Karte tauschen ließ und darauf geachtet hat, dass da die Klasse A1 auch eingetragen wurde. Nach dem 18.01.2013 muss man eine Fahrprüfung ablegen.