Zitat:
Zitat von Basey
b) Nummer 7 wird wie folgt gefasst:
„7. § 6 Absatz 1 zu Klasse A
Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) nach § 6 Absatz 2 dieser Verordnung in der bis zum 18. Januar 2013 geltenden Fassung dürfen
a) Krafträder der Klasse A2 und
b) nach Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung Krafträder der Klasse A führen."
Quelle: http://www.buzer.de/gesetz/9597/a169848.htm
Ich würde sagen am 19.01.2013 wird entdrosselt 
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Dein Wort in Gottes Ohr!
Ich ruf da morgen mal an und geb euch Bescheid, was dir "
Arschlöcher
im
Cockpit" dazu meinen.