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Von den Einschränkungen gegenüber der bisherigen Rechtslage sind nur Personen betroffen, deren Fahrerlaubnis dieser Klassen ab dem 19.01.2013 erteilt wird. Für alle "Altinhaber" gilt Bestandschutz.
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Wenn man 48ps anstatt 34ps fahren darf ist das ja keine Einschränkung, sondern eine Erweiterung.
Mit der Einschränkung wird wahrscheinlich gemeint sein, dass die Leute, die davor den A-beschränkt Schein gemacht haben z.B. nicht mehr geprüft werden nach 2 Jahren. Der Begriff "Bestandschutz" bezieht sich wohl auch auf diesen Sachverhalt.