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Alt 09.09.2012, 20:05:34   #4
Rocky
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In den letzten Jahren ham sich meine Tüv Prüfer nicht mehr für die Stahlflexleitungen interessiert ( stehen bei mr nicht mehr in der Zul.Bescheinigung 2 drin waren aber im alten Schein eingetragen )

Ist eigentlich eh verquer , mit hundert Jahren alten ausgeleierten Gummischläuchen darf man rumfahren solang da keine Brühe rausläuft , aber für unbestritten deutlich bessere Stahlflexleitungen braucht man nen Wisch
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