Zitat:
Zitat von Goose
Rocky: die haben dich beschissen, du durftest mit dem alten 3er 7,49 Tonnen LKWs bewegen plus einen gebremsten Anhänger mit dem 1,5 fachen Gewicht des Zugfahrzeuges. Der Anhänger musste aber gebremmst sein, und die beiden Achsen nicht mehr als einen Meter auseinander.... dafür gab es sogar gerade bei Umzugsunternehmen spezielle Anhänger.
Bedeutet du duftest vorher 18,725 Tonnen fahren......
Du hättest beim umschreiben auf der Rückseite das Kreuz noch setzen müssen..... nun ist dein Bestandsschutz erloschen....
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ne das ist schon richtig eingetragen
C1E > 12000 kg, L <=3 ( Achsen mit einem Abstand von weniger als 1m zählen als Tandemachse )
aber es geht ja hier eh um die Jungsemester mit dem beschränkten Einspurführerschein
mit ihrem jetzigen Wisch dürfen sie die offene Gs halt auch nach dem 19 Jänner nicht fahren , das ist klar
sie müssen halt erst umschreiben lassen , so oder so
aber das sollten die meisten ja eigentlich hin bekommen