nein - ganz und gar nicht
das bedeutet , dass alle die A beschränkt haben an die bisherige Regelung gebunden bleiben ( 25kw )
erst wenn sie sich z.B. durch Umtausch ein nach dem 19.1.2013 ausgestelltes Fahrerlaubnisdokument erteilen lassen , dürfen sie die dann darin eingetragene Klasse A2 legal pilotieren
der Umtausch hat aber vermutlich negative Auswirkungen auf den automatischen Aufstieg in die Klasse A ( unbeschränkt )
weil die Klasse A2 ja umgeschrieben werden muss , und hierbei nach der Neuregelung eine praktische Prüfung zwingend erforderlich wird
hier gilt es also Vor und Nachteile abzuwägen
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