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Alt 18.09.2012, 11:36:24   #21
Goose
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Zitat von Rocky Beitrag anzeigen
Neue Fahrerlaubnisklasse A2: Die derzeitige Fahrerlaubnisklasse A (beschränkt) wird ab Anwendung der neuen Vorschriften zur Fahrerlaubnisklasse A2 und definiert mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.
Da steht doch das sie ab dem Stichtag zur A2 wird, das man umschreiben muss steht da nicht.

Als sie damals von 27 auf 34 PS abgeändert wurde, vielen wir alle ja auch unter die neue Regelung. du durftest ab dem Stichtag dann die 34 PS fahren.
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