Ich finde das sehr witzig, zwei Landkreise, die wenn ich mich nicht Irre fast neben einander liegen....
Zitat:
Zitat von Ghostrider
Ich raube dir deine Hoffnung:
Alle, die den Führerschein A (beschränkt) in diesem Jahr oder vorher machen/gemacht haben, müssen 2 Jahre mit dieser Beschränkung fahren. Sprich auf 25kW/34PS gedrosselt.
Dh. wir dürfen nicht ab Jan. offen fahren, sondern erst nachdem die 2 Jahre abgelaufen sind.
Der Vorteil, den wir dennoch haben - im Vgl. zu den Führerscheinprüflingen ab 2013 - ist, dass wir keine Prüfung absolvieren müssen, um alle offenen Maschinen fahren zu dürfen.
Tut mir Leid!
So die Führerscheinstelle Aichach-Friedberg (AIC)
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Zitat:
Zitat von Rinker
Grade in der Zulassungsstelle Landsberg angerufen - ich darf die Maschine aufmachen. Es wird mir nur empfohlen, nach Ablauf meiner zwei Jahre das neue Dokument (also neuer Führerschein) abzuholen, damit man späteren Missverständnissen aus dem Wege geht. Die Prüfung ablegen muss ich nicht. Also: Raus mit der Drossel! ^^
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Also zwei Führerscheinstellen zwei Auskünfte... wer hat Recht, und was passiert wenn man von der Polizei angehalten wird. Wenn die ausstellenden Behörden es schon nicht wissen..... kann ja nicht sein das es von Landkreis zum Landkreis unterschiedliche Regeln gibt.....