Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 19.09.2012, 20:11:33   #33
Rocky
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Rocky
 
Registriert seit: 11.01.2008
Ort: Baden
Alter: 57
Beiträge: 3.866
Standard

nein

das abhanden gekommene Dokument wurde ja bereits nach deiner Verlustanzeige ( Voraussetzung für die Ausstellung eines neuen ) für ungültig erklärt




Ich würde , wenn ich einen beschränkten A hätte einfach meine Frist absitzen und danach ganz legal offen fahren


mal abgesehen davon - so gewaltig ist der Unterschied zwischen den erlaubten 25kw und den bei einer entdrosselten Gs real meist anliegenden 31kw nun auch wieder nicht

vielleicht wird ja auch noch nach dem 19.1 eine Übergangsregelung nachgereicht, wonach auch der alte A (beschränkt) zum Führen von bis zu 35kw starken Maschinen berechtigt

Muss man halt abwarten , ist ja auch noch ne Weile hin
Rocky ist offline   Mit Zitat antworten