nein
das abhanden gekommene Dokument wurde ja bereits nach deiner Verlustanzeige ( Voraussetzung für die Ausstellung eines neuen ) für ungültig erklärt
Ich würde , wenn ich einen beschränkten A hätte einfach meine Frist absitzen und danach ganz legal offen fahren
mal abgesehen davon - so gewaltig ist der Unterschied zwischen den erlaubten 25kw und den bei einer entdrosselten Gs real meist anliegenden 31kw nun auch wieder nicht
vielleicht wird ja auch noch nach dem 19.1 eine Übergangsregelung nachgereicht, wonach auch der alte A (beschränkt) zum Führen von bis zu 35kw starken Maschinen berechtigt
Muss man halt abwarten , ist ja auch noch ne Weile hin
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