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Alt 09.10.2012, 23:42:38   #52
Suzi 500
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Das hab ich auf der ADAC Seite gefunden

"Die leistungsbeschränkte Motorradklasse wird künftig definiert mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.

Inhaber der bisherigen Klasse A (beschränkt) dürfen ab 19.01.2013 Krafträder der neuen Klasse A2 und - nach Ablauf von zwei Jahren - Krafträder der unbeschränkten Klasse A fahren."

Genau das hat mir auch die Fahrschule gesagt bei der ich Führerschein gemacht habe, und auch unser entsprechendes Amt bei dem ich gestern angerufen habe. Also ich werd nix drosseln!

Das Amt hat mir auch erklärt warum wir direkt 48 ps fahren dürfen und nicht 34 ps...einfach weil es zuviel Papierkram macht und so werden eben alle A (beschränkt ) Inhaber auf A2 heraufgestuft. Und die Tatsache dass die "alten" A (beschränkt) Inhaber nach 2 jahren in den "Offenen" umsteigen hat nur was mit dem Bestandsschutz zu tun, und selbst wenn ich den Führerschein in einen neuen umtauschen würde, würde ich nach 2 Jahren aufsteigen, einfach wegen des Bestandsschutz. Man kann ja ganz einfach am Datum das aufgedruckt is erkennen ob jemand nach 2 Jahren offen fahren darf oder nicht, also ob auf dem Führerschein ein Datum aufgedruckt ist das nach dem 19.01.2013 ist.
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