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Alt 10.10.2012, 18:29:13   #68
Goose
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Auch Internetseiten haben keine Rechtskraft, selbst ein Gesetz muss nicht immer eindeutig sein, daher gibt es für viele von Ihnen eine Durchführungsbestimmung.

Gerade was den Führerschein betrifft gibt es da ganz dolle Dinge. Wer z.B. die Scheckkarte hat, und schon offen fahren darf, aber kein Datum in diesem Kästchen stehen hat, der fällt in Deutschland unter die Durchführungsbestimmung, die besagt zwei Jahre nach Erwerb der Klasse A beschränkt darf man offen fahren auch ohne einen Eintrag in diesem Kästchen.

Jetzt fahr mit dem Kärtchen mal ins Ausland, und du bist ganz schnell ganz viel Geld los, weil die Durchführungsbestimmung gilt nur in Deutschland. Hat uns beim Abholen damals auch niemand gesagt...... Der Cop in Österrech hat sich aber dann von einem Fax der Führerscheinstelle überzeugen lassen und wir haben viel Glück gehabt.

Wie oben schon gesagt, am 20.01. zur Führerscheinstelle, die müssen das dann wissen, und haben dann sicher auch die passenden Infoblätter.
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