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Alt 10.10.2012, 19:23:24   #71
Suzi 500
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Ja klar, aber wenn ich gar kein Schriftstück bei mir habe, brauch ich vor Ort noch nicht einmal Widerspruch ein zu legen, und wenn ich das Bundesgesetzblatt an betreffendem Tag bei mir in ausgedruckter Form habe, werden sie bevor sie mich nicht weiter fahren lassen, vieleicht doch noch Rückfrage halten. Das wollte ich nur damit zum Ausdruck bringen.

Btw. diese alten Pappführerscheine sind ja nur innerhlab der EU glaube ich noch gültig, mit wenigen Außnahmen außerhalb der EU oder?
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