Ich denke die Bedenken bezogen sich nur auf die Maske die ein Eigenbau ist.
Normalerweise werden Auto und Motorradscheinwerfer nach unterschiedlichen Maßstäben geprüft, weil ein Auto ja zwei Scheinwerfer hat, und ein Bike eben nur eines....
Bei Quads zum Beispiel gibt es welche die nur einen Scheinwerfer in "Mittelmontage" haben. Diese darfste dann auch am Bike verwenden.
Autoscheinwerfer haben aufgrund der Bauart einen anderen Reflektor als Motorräder. Daher sind Autoscheinwerfer und Lampen an Motorrädern nicht zulässig weil Sie halt für Autos gebaut wurden.
Weiterhin habe ich die Erfahrung gemacht das du wegen der Aufprallsicherheit nur Materialien mit einem Splittergutachten als Maske verwenden darfst, Bei Alu ist das was schwieriger.
Aber wie der Threadersteller ja schon schrieb soll das alles schon abgenommen worden sein.
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