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Alt 24.10.2012, 12:50:25   #14
berndy
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Es ist nicht per se verboten fremdes Eigentum anzufassen. Da wäre ein normales Leben gar nicht möglich.

Man darf nur nichts kaputt machen.

Außer bei Fahrrädern und Kraftfahrzeugen (§ 248 B StGB) ist sogar der unbefugte Gebrauch nicht strafbar. Man muss nur für entstandene Schäden haften.

Da hier anscheinend nichts kaputt gemacht wurde, gibts auch keinen Grund sich aufzuregen.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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