Das kann dir nur die Versicherung sagen.
Strafrecht (dazu zählt auch das Ordnungswidrigkeitenrecht, dabei gehts um eine Strafe) und Zivilrecht (Schadensregulierung) sind zwei getrennte Verfahren.
Du kannst durchaus eine Strafe bekommen und trotzdem zu einem großen Prozentsatz von der gegnerischen Versicherung entschädigt werden. Da rechnet sich für die gegnerische Versicherung dann schon ein Gutachten.
Wer abbiegt, wendet oder rückwärts fährt, hat besondere Sorgfaltspflichten, das ergibt sich aus § 9 STVO. Doppelte Rückschaupflicht usw.
Überholen darf man nur bei klaren Verkehrslagen, wo es erlaubt ist und wenn man übersehen kann, dass es keine gefährlichen Situationen mit dem Gegenverkehr, dem Nachfolgenden und dem Überholten gibt (das ist verkürzt und vereinfacht). Näheres kann man im § 5 StVO nachlesen.
Ich denke mal der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen, du bist ja verletzt.
Wurdest du beschuldigt und wenn ja, weswegen?
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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