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Alt 05.11.2012, 21:12:56   #17
berndy
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@GStreiber das hört sich so nach Auffangtatbestand an (= mir fällt nichts gescheites ein, deswegen nehm ich das: § 1 Abs. 2 StVO Sie schädigten durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt andere...).

Oft wird das auch gemacht, wenn der Unfallgegner äußert, dass der andere auch eine Fehler gemacht hätte. Man muss ja beiden Aussagen Glauben schenken.

Eine Beschuldigung durch die Polizei ist auch noch kein Schuldspruch sondern bringt nur zum Ausdruck, dass ein Anfangsverdacht für eine entsprechende Ordnungswidrigkeit oder Straftat vorliegt und diesbezüglich Ermittlungen aufgenommen werden.

Anfangsverdacht = hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte, dass eine Tat vorliegen könnte. Z.B. Anzeige oder eben die Äußerung des Unfallgegners, was einer Anzeige gleich kommt oder eigene Feststellungen/Beobachtungen ...

Ob man die Beschuldigung soweit erhärten kann, dass es dann auch zu einem Bußgeldbescheid oder einer Verurteilung kommt, das müssen die Ermittlungen ergeben.

Ich kenne leider weder die Örtlichkeit noch alle anderen Fakten des Unfalls, deswegen beschränke ich mich auf das allgemeine.

Da du anscheinend noch nicht angehört/vernommen wurdest, denke ich, dass da in absehbarer Zeit noch was schriftliches kommt.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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