also das mit dem Alktest macht ja in meinen Augen überhaupt keinen Sinn
gesetzt den Fall ich wollte betrunken fahren , dann würde ich mir doch einfach einen unbenutzten und einen nüchtern benutzten Test ins Handschuhfach legen
und dann bei einer Routine Kontrolle zur Untermauerung meiner Fahrtüchtigkeit den angeblich gerade benutzten Selbsttest vorweisen
Reflexionsstreifen auf der Kleidung machen zwar theoretisch Sinn - aber für mich als Motorradfahrer nur , wenn ich des Nächtens gestürzt bin und bewusstlos auf der Landstraße rumliege
was ja so oft nun auch wieder nicht vorkommt
außerdem würde es in diesem Fall auch ausreichen , wenn der Helm die Reflektions-Funktion erfüllt , wie dies bei den Galliern eh bereits vorgeschrieben ist
insofern kann ich diese Überregulierung per Gesetz echt nicht nachvollziehen
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