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Alt 27.12.2012, 12:18:32   #20
ups25
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Die Kfz-Zulassungsstelle informiert die Kfz-Versicherung und das Finanzamt über die Fahrzeugabmeldung. Das Kfz wird nicht innerhalb von 2 Wochen wieder angemeldet, geht der Versicherungsschutz in die Ruheversicherung über, für maximal 18 Monate. Wird das Fahrzeug binnen dieser Zeit erneut angemeldet, kann die Kfz-Versicherung nicht gewechselt werden. Nach dem Fristablauf wird das Versicherungsabkommen automatisch gelöst.

Bei Verkauf bzw. Halterwechsel kann die Kfz-Versicherung neu gewählt werden.

Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer müssen nicht identisch sein.

Fallkonstellation:
Vater, der den Versicherungsvertrag abschließt und das Fahrzeug seinem Sohn zur ausschließlichen Nutzung überlässt. Damit gilt der Sohn als Halter.
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Eigentlich wollt ich hier nix mehr schreiben ...

Bj 90 - Teileträger - Stahlflex, Sturzbügel ; Bj 92 - Stahlflex + FIVE STARS VVK ; Bj 94 - Stahlflex, FIVE STARS VVK, Givi Träger + Koffer
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