Zitat:
Zitat von klassikfon
Hast Du meine Posts nicht gelesen? Frag (oder lies) erst mal nach, ganz oft ist die Hauptfälligkeit der 01.01., trotz Saison. Und der Versicherungszeitraum verschiebt sich nirgendwo hin. Es gibt eben nur eine Phase als Verkehrsteilnehmer und eine Ruhephase.
Also, erst mal in den Vertragsunterlagen schlau machen, bitte.
Gruß Ric
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also bei mir ist die Hauptfälligkeit auch nicht der 1.1 sondern der 1.4. und selbst wenn sie den Kündigungstermin verpasst hätte , tut das eigentlich nichts zur Sache wenn sie grundsätzlich gerne die Versicherung wechseln will
Sie kann schließlich jederzeit unterm Jahr kündigen auch wenn die Kündigung immer erst zur nächsten Hauptfälligkeit greift
Besser 11 Monate zu früh gewechselt als 1 Tag zu spät