Gutachten oder Prüfzeugnis
Das Teilegutachten gilt für einen Typ / Model ( Bj oder von Nummer / bis Nummer ) und ist dem Prüfer bei der Änderunsabnahme vorzulegen. Hier kann er dann sehen was verbaut sein muss. ( Eigentlich sollte der Prüfer persönlich nachsehen und den Vergaser ausbauen, reingucken. Deshalb mit Gutachten und den alten (augebauten) Teilen zur Abnahme. Schlieslich bescheinigt der Prüfer ja auch die ordnungsgemäße und richtige Änderung des Fahrzeuges. Eben das das Fahrzeug mit den Änderungen Vorschriftsmäßig und Verkehrssicher ist.
Die Umrüstung muss ja abgenommen werden und der Prüfer / Begutachter erstellt ein Prüfzeugnis - Bescheinigung über die Änderungsabnahme / Änderungsnachweises (Nachweis über den Ordnungsgemäßen Ein- oder Anbau von Teilen) - und das muss einem Fahrzeug zuzuordnen sein, dem Fahrzeug an dem die Änderung erfolgt ist.
Fürs Baujahr 1992 sollte 34 KW / 46 PS richtig sein für ungedrosselt und reduziert 25 KW / 34 PS und es gab noch die Reduzierung auf 20 KW / 27 PS. Der Fehler ist demnach in der Bescheinigung zur Änderungsabnahme.
Noch was zur Eintragung / Änderung der Zulassungsbescheinigung:
Die in im Prüfbericht / Nachweis aufgeführten Änderungen für die Fahrzeugpapiere müssen aber nicht in jedem Fall sofort in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Es ist auch möglich diese erst bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle mit den Papieren (Ummeldung oder Halterwechsel) übernehmen zu lassen, in diesem Fall reicht es aus den Nachweis über die Änderung / Bericht zur Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Jedoch sollte man bei der Änderungsabnahme erfragen ob eine umgehende Eintragung in die Papiere / Änderung der Zulassungsbescheinigung erforderlich ist.
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 Eigentlich wollt ich hier nix mehr schreiben ...
Bj 90 - Teileträger - Stahlflex, Sturzbügel ; Bj 92 - Stahlflex + FIVE STARS VVK ; Bj 94 - Stahlflex, FIVE STARS VVK, Givi Träger + Koffer
Geändert von ups25 (08.01.2013 um 23:41:26 Uhr)
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