Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 08.01.2013, 22:28:06   #5
Avion
Neuer Benutzer
 
Benutzerbild von Avion
 
Registriert seit: 11.05.2011
Beiträge: 27
Baujahr: 1992
Kilometer: 26596
Standard

Das bestätigt zumindest meine Annahme. Der Fehler liegt also in der Bestätigung des TÜV-Beamten.

Was kann ich denn dagegen machen? Muss ich ein neues Gutachten machen lassen? Ich kann das Motorrad nicht fahren, da es Saisonkennzeichen hat. Ich möchte die Maschine aber verkaufen. Dank der neuen Führerscheinklasse darf man ja bis 34 KW fahren. Das heißt also, dass dieser Fehler um 2 KW in der Bestätigung mir ein gutes Verkaufsargument kaputt macht.
Avion ist offline   Mit Zitat antworten