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Alt 10.01.2013, 18:44:42   #31
ups25
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Zitat von gs500_ef Beitrag anzeigen
Übrigens: Wenn ich das TÜV-Gutachten jetzt schon habe, muss ich dann trotzdem noch dort hin, um das abnehmen zu lassen?
Oder kann ich mit dem Wisch direkt zur Zulassungsstelle, um den Fahrzeugschein ändern zu lassen?
Ja! Natürlich muss die Änderung abgenommen werden durch einen Prüfer einer Überwachungsorganisation. Der bestätigt Dir dann den ordnungdgemäßen Umbau / die ordnungdgemäße Änderung mit einem Prüfzeugnis zur Änderungsabnahme. Das Gutachten ist lediglich eine Arbeitsunterlage für den Prüfer. ( Ratsam ist es auch die Rechnung über die neuen Teile und die ausgebauten Teile zur Änderungsabnahme mitzunehmen. ) Selbstschrauber sollten auch mal Werkzeug einpacken. Dann kann man, notfalls, vor Ort das Moped zerlegen und der Prüfer kann sich ansehen was verbaut wurde.

Schließlich soll er ja bescheinigen dass die Änderungen entsprechend dem Gutachten erfolgt sind und eine Einbaubescheinigung / Rechnung einer Werkstatt, über die Arbeiten kann ja nicht vorlegen.

Nein! Du kannst Mit dem Gutachten nicht direkt zur Zulassungsstelle gehen. Die benötigen die Besscheinigung der Änderungsabnahme (Begutachtung nach §19 Abs. 3 StVZO) eines Prüfunternehmens, für die Änderung Deiner Fahrzeugpapiere.
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Eigentlich wollt ich hier nix mehr schreiben ...

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Geändert von ups25 (11.01.2013 um 00:03:16 Uhr)
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