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Alt 16.01.2013, 19:28:13   #8
Knotenfrosch
Stammtisch Karlsruhe
 
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Zitat:
Zitat von Willow Beitrag anzeigen
... Aber eine Gefängnisstrafe für zu schnelles fahren ohne Geschädigten finde ich schon zu heftig.
Für einmalige Vergehen ja, aber die Gefägnisstrafen gibt's ja für Wiederholungstäter. Und da ist es mehr als angebracht, um - wie mattis schon schrieb -überhaupt noch eine abschreckende Wirkung zu erzielen.
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