Zitat:
Zitat von Willow
... Aber eine Gefängnisstrafe für zu schnelles fahren ohne Geschädigten finde ich schon zu heftig.
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Für einmalige Vergehen ja, aber die Gefägnisstrafen gibt's ja für Wiederholungstäter. Und da ist es mehr als angebracht, um - wie mattis schon schrieb -überhaupt noch eine abschreckende Wirkung zu erzielen.