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Alt 19.01.2013, 14:02:05   #3
freakstyle
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Hey,

danke für die Antwort

Habe meinen Führerschein allerdings Ende letzten Jahres gemacht, also ich darf nach 2 Jahren direkt ohne weitere Prüfung offen fahren. Dann gilt das mit der neuen Regelung ab dem 19.01 doch nicht für mich, oder?

Würde das Motorrad Privat kaufen, also wenn dann selber beim Tüv kurz umschreiben lassen
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