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Alt 14.02.2013, 17:29:37   #3
Jim Knopf
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Servus,

jepp geht, musst nur das hier beachten:

"Einen oder zwei Rückstrahler an jeder Seite erlaubt das EG-Recht, in einer Höhe zwischen 30 und 90 cm

über der Fahrbahn: Mit der Zusatzbedingung, dass sie unter "normalen Umständen" weder vom Fahrer noch

von einem Beifahrer verdeckt werden können. Auch das deutsche Recht erlaubt eine ergänzende

Ausstattung von Motorrädern mit seitlichen Rückstrahlern:

Unter der Bedingung, dass es zwei an jeder Längsseite sein müssen. Je einer von ihnen ist im vorderen

und im hinteren Drittel der Seite zu montieren, in einer Höhe bis zu 90 cm über der Fahrbahn...."
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