Zitat:
Zitat von berndy
Ja, verjährt nach drei Monaten. Soll heißen, wenn du drei Monate ab Tattag keine Post bekommen hast bzw. angehört wurdest, ist es verjährt. Es spielt dabei keine Rolle ob du das liest oder nicht, es zählt das Datum des Absendens.
Bei Frontfotos kann es sein, dass dein Kennzeichen nicht abgelesen wurde. Mittlerweile gibt es aber auch Anlagen mit zwei Fotoapparaten, die von vorne und von hinten fotografieren oder aufmerksame Messkräfte, die die Kennzeichen ablesen.
http://www.bussgeldkataloge.de/index2.html
Wenn was kommt, kommt vermutlich noch eine Nachschulung dazu.
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Ok. Ich gedulde mich mal 3 Monate

Eine zweite Kamera habe ich nicht gesehen, ich bin ja nochmal hingefahren um zu gucken. Nachdem was ich jetzt so gelesen habe über diese Art von Blitzer wie ich ihn verlinkt habe, kann der nur eine Richtung.
Und einen messbeamten hab ich weder im Auto erkennen können, noch im näheren Umkreis des Blitzers im Wald.
Nachschulung ist klar, ärgerlich wären nur die verlängerte Probezeit. Aber nun warte ich mal ab